Anfang & Ziel

Jeder Hinweis kann ein Anfangsverdacht sein.

Muss es aber nicht! Die Entscheidung treffen Sie - müssen Sie sogar. Damit Sie nicht falschen Hinweisen oder Indizien aufsitzen, ist neben betriebswirtschaftlich-kriminalistischem Sachverstand auch Spezialwissen auf dem jeweiligen juristischen Fachgebiet aber natürlich auch Kenntnis zur Branche, zum Unternehmen selbst, den dortigen Abläufen, Strukturen und Historien unerlässlich.

Sie wollen wissen, ob Sie Täter in den eigenen Reihen haben?

Dies setzt voraus, dass Sie als erstes den Sachverhalt fundiert aufklären, dann erst die Involvierung von beteiligten Personen erkennen und bewerten können, um damit die Strategie festzulegen, die für Ihr Unternehmen die Beste ist.

Nicht andersherum. Es geht bei unternehmenseigenen Ermittlungen zunächst niemals erst um eine Person. Es geht immer erst um Sachverhalte.

Denn Sie wollen damit... 

  • die Identifizierung von Tätern,
  • mögliche arbeitsrechtliche/ dienstrechtliche Konsequenzen ziehen bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit,
  • die Bezifferung und Regulierung eines entstandenen Vermögensschadens, 
  • den Schutz vor Wiederholungstaten,
  • ggf. die Bestrafung von Tätern durch die Ermittlungsbehörden.

Was Sie von einem Forensiker bekommen, ist 

  • ein fundiert ausermittelter Sachverhalt,
  • die Identifizierung und Befragung potentieller Hinweisgeber, Zeugen, Tatverdächtiger oder auch Täter,
  • die Bezifferung eines potenziellen Schadens,
  • eine entsprechende Berichterstattung, so dass Sie damit Ihre Ziele verfolgen können,
  • ggf. eine Berichterstattung für Ihre Aufsichtsgremien,
  • ggf. die Optimierung von Abläufen und Prozessen im Unternehmen,
  • ggf. die Begleitung der Prozesse zur Schadensregulierung,
  • ggf. die Begleitung der Prozesse mit den Ermittlungsbehörden
  • und hoffentlich nie einen Bericht voller Indizien.