Die Arbeitsweise eines Forensikers

Jedes Unternehmen kann Opfer von wirtschaftskriminellem Verhalten werden, da der oder die Täter Ihnen meistens einen Schritt in Planung und Umsetzung voraus sind.

Neben gravierenden materiellen Schäden haben Unternehmen in einem solchen Fall oft mit starken Imageverlusten und Verunsicherungen zu tun, die kaum zu beziffern sind. Darüber hinaus sind Verantwortungsträger im Unternehmen der persönlichen Haftung ausgesetzt, die durch eine gezielte Präventionsarbeit und ein konsequentes Risikomanagement überschaubar gehalten werden können.

Einen entstandenen Schaden erstattet zu bekommen setzt voraus, das schädigende Verhalten zu erkennen, die Täter zu identifizieren und den Schaden genau zu beziffern. Letzteres gestaltet sich oft deshalb schwierig, da Wirtschaftskriminalität in hochkomplexen Strukturen im Verborgenen abläuft, die daher besonders schwer nachvollziehbar sind. Der Täterkreis setzt sich in den meisten Fällen aus externen und internen Beteiligten des geschädigten Unternehmens zusammen.

Ein Forensiker ermittelt i.d.R. im Auftrag der Mandanten bei dem ersten Anfangsverdacht auf Wirtschaftskriminalität und Korruption. Egal, ob es sich hierbei um Betrug oder Untreue, um Bestechung oder Bestechlichkeit, Geheimnisverrat oder Geldwäschetatbestände handelt, in jedem Fall ist eine sachgerechte Ermittlung erforderlich.

Ziel eines solchen Einsatzes muss es sein, den Ihnen entstandenen Schaden zu regulieren oder zu minimieren und gegebenenfalls den/ die Täter seiner/ ihrer Bestrafung durch die Ermittlungsbehörden zuzuführen.

In jedem Fall kann der Sachverhalt nur dann umfassend ermittelt werden, wenn gebündelt kriminalistischer, betriebswirtschaftlicher und juristischer Sachverstand verbunden mit emotionaler Intelligenz eines Forensikers für Sie zum Einsatz kommen.

Von besonderer Schwerpunktsetzung ist daher

  • eine sorgfältige und sachverständige Auswertung der Dokumentation und Buchhaltungen zum betreffenden Fall,
  • eine einfühlsame und dennoch konsequente Interviewtechnik bei (potentiellen) Zeugen, Hinweisgebern und anderen Wissensträgern sowie
  • eine gezielte und gerichtsverwertbare Berichterstattung und danach
  • die konsequente Begleitung des Mandanten durch die Prozesse als auch
  • die präventive Beratung im Nachgang.
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